Transportverpackungen - VerpackG
Die VerpackG Novelle vom 03. Juli 2021 verschärft den Umgang mit Transportverpackungen und schreibt neue Pflichten vor.
In § 15 VerpackG sind die Pflichten der Hersteller und Vertreiber zur Rücknahme und Verwertung geregelt. Unter anderem werden darin die Letztinverkehrbringer von Transportverpackungen (Hersteller/Händler) zur Verantwortlichkeit für die von Ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen gezogen. Transportverpackungen zählen zu den nicht lizenzierungspflichtigen Verpackungen.
Mit unserem virtuellen Depot für Transportverpackungen bieten wir einen digitalen Service zur Rückvergütung von Entsorgungskosten im Bereich von Transportverpackungen.
Offizieller Gesetzestext: VerpackG