Ergebnis
0%Mit diesem Anteil an gemischten Siedlungsabfällen trennen Sie schon einen Großteil richtig. Wir empfehlen Ihnen die Trennung weiter voranzutreiben und beraten Sie gerne wie Sie damit Ihre Kosten reduzieren und CO2 einsparen.
0%Mit diesem Anteil an gemischten Siedlungsabfällen trennen Sie schon einen Teil richtig. Wir empfehlen Ihnen zu Einhaltung der GewAbfV die Trennung weiter voranzutreiben und beraten Sie gerne wie Sie Ihre Kosten rechtskonform reduzieren und CO2 einsparen.
0%Mit diesem Anteil an gemischten Siedlungsabfällen trennen Sie gem. der GewAbflV. noch zu wenig und schöpfen das Potenzial nicht aus. Wir empfehlen Ihnen zu Einhaltung der GewAbflV die Trennung weiter voranzutreiben und beraten Sie gerne wie Sie Ihre Kosten rechtskonform reduzieren und CO2 einsparen.
Beachten Sie:
Sollten Sie sowohl Grundstückseigentümer, als auch Grundstücksnutzer sein, so sind Sie sowohl Abfallerzeuger als auch Abfallbesitzer. Sie sind zur Dokumentation Ihrer Abfallentsorgung nach Gewerbeabfallverordnung verpflichtet. Sind Sie mit Ihrer Firma an mehreren Standorten vertreten, so ist für jeden Standort eine eigene Dokumentation anzufertigen. Die Dokumentation hat einmalig zu erfolgen und muss bei Veränderungen aktualisiert werden. Sie ist auf Verlangen der Behörde für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren rückwirkend vorzuweisen, maximal jedoch bis zum 01.08.2017.